Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Schlusserbenbenennung Schenefeld, Notarieller Erbvertrag nahe Buchholz in der Nordheide, Ausgleich Pflegeleistungen nahe Geesthacht, Guetertrennung Wedel, Lebensversicherung Erbe Hamburg, Gesetzliche Erbfolge nahe Geesthacht, Alleinerbe Pinneberg, Gemeinschaftliches Testament Stade, Ausgleich Vorempfaenge nahe Geesthacht, Vermoegen Hamburg