Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Kanzlei Finkenwerder, Vermaechtnis Wedel, Auslandsbezug Hamburg, Enterbung nahe Norderstedt, Verteilung Vermoegen nahe Pinneberg, Dauertestamentsvollstreckung nahe Reinbek, Rechtsanwalt nahe Quickborn, Ehegatten Testament Reinbek, Anwaltskanzlei Erbrecht nahe Stade, Vorweggenommene Erbfolge Schenefeld