Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Erbrecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Unwirksamkeit von Verträgen zwischen nahen Angehörigen

Die zivilrechtliche Unwirksamkeit eines Vertrags zwischen nahen Angehörigen hat nicht zwingend auch dessen steuerrechtliche Unwirksamkeit zur Folge.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei der steuerrechtlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen die zivilrechtliche Unwirksamkeit des Vertrags nur indizielle Bedeutung hat. Die steuerrechtliche Anerkennung kann allein wegen der zivilrechtlichen Formunwirksamkeit nicht abgelehnt werden, da zivilrechtliche Formerfordernisse nur ein Beweisanzeichen im Rahmen einer Gesamtwürdigung darstellen. Es handelt sich also nicht um ein selbstständiges Tatbestandsmerkmal für die steuerliche Anerkennung.

 
[mmk]
 
Vorsorgevollmacht Schenefeld, Verteilung Vermoegen Hamburg, Testament Hamburg, Eigenhaendiges Testament Pinneberg, Lebensversicherung Erbe Geesthacht, Berliner Testament Hamburg, Kanzlei Hamburg, Guetergemeinschaft Hamburg, Zugewinngemeinschaft Norderstedt, Testamentsbeurkundung Hamburg