Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Erbrecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Keine Sterilisation auf Kosten der Krankenkasse

Die Einnahme von Medikamenten, welche eine Veränderung des Erbgutes in den Spermien und in Folge eine Fehlbildung bei möglichen Kindern verursachen können, führt nicht zu einem Anspruch gegen die Krankenkasse auf Übernahme der Kosten für eine Sterilisation.


Nach mehreren Organtransplantationen war der Kläger im zugrunde liegenden Sachverhalt zur Einnahme solcher Medikamente gezwungen, um eine Abstoßung der Organe durch den eigenen Körper zu verhindern. Aufgrund der oben genannten Nebenwirkungen begehrte er die Kostenübernahme für die Sterilisation, scheiterte mit diesem Anliegen jedoch vor Gericht.

Denn der Gesetzgeber hat die Vornahme der Sterilisation eindeutig der nicht durch die Krankenkassen zu übernehmenden privaten Lebensführung zugeordnet. Darüber hinaus kann der Betroffene andere Verhütungsmittel nutzen. Eine Kostenübernahme kann nach der Rechtsprechung des BSG nur dann in Betracht kommen, wenn durch die Schwangerschaft eine schwerwiegende Erkrankung der Mutter droht. Anhaltspunkte hierfür waren nicht ersichtlich, ebenso wenig würde eine Sterilisation im vorliegenden Sachverhalt weder zur Beseitigung, noch zur Linderung einer Krankheit führen. Dem Wunsch des Mannes konnte somit nicht gefolgt werden.
 
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil LSG NI L 4 KR 184 11 vom 13.02.2014
Normen: § 24b I S.1 SGB V
[bns]
 
Erbrecht nahe Buchholz in der Nordheide, Gemeinsamer Nachlass Reinbek, Vorerbfolge nahe Norderstedt, Erbeinsetzung nahe Geesthacht, Vermoegensuebertragung Pinneberg, Notarielles Testament Hamburg, Testament Reinbek, Nacherbfolge nahe Pinneberg, Letztwillige Verfuegung Norderstedt, Testamentsbeurkundung Finkenwerder